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Bestens versorgt in der Kurzzeitpflege - Pflegekassen zahlen bis zu 1.550 Euro
Beim Eintreten von gesundheitlichen Verschlechterungen oder anderen Krisensituationen, in denen die Pflege Zuhause nicht oder nicht ausreichend erbracht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Kurzzeitpflege für pflegebedürftige Familienmitglieder in Anspruch zu nehmen.Dies gilt insbesondere für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung in einem Krankenhaus. Die Kurzzeitpflege kann zur Verhinderung der Pflegebedürftigkeit beitragen und wird von der Pflegekasse mit bis zu 1.550 Euro im Jahr unterstützt.
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